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wasserklang
29.10.2023
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Ich schildere hier meine Erfahrungen mit Herrn Daniel Abt, welcher die Interessen von meinem Bruder in einer Erbschaftsangelegenheit vertreten hat.Herr Abt hat meine im Vorfeld des ersten Treffen verschickten Nachrichten entweder nicht gelesen oder den Inhalt aus dem Bewusstsein verloren gehabt. Offenbar ist dies geworden, als ich mich bei dem ersten Treffen auf einen schriftlich geschilderten Sachverhalt bezogen habe. Hätte Herr Abt im Vorfeld meine Mitteilungen genau gelesen und so einen gemeinsamen Wissensstand gewährleistet, wäre dies, im Sinne eines speditiven zur Sache kommen können, der Sache sehr dienlich gewesen. Den Schwerpunkt schien Herrn Abt im Vorfeld auf das Verfassen von einem Memorandum gelegt zu haben, welches im Anschluss an das Gespräch von ihm verteilte wurde. Es wies, wenig überraschend, keinerlei Bezug zu den von mir gemachten Ausführungen auf.Zwei Sterne aus dem Grunde, weil Herr Abt im Erbschaftsrecht die Gesetzeslage wohl recht gut kennt (was ich zwar aufgrund meiner nicht vorhandenen Kenntnisse mehr vermuten, wie überprüfen kann). Durch geschicktes Formulieren und einseitiges Aufführen von - und Berufen auf - Gesetzesartikel, versuchte Herr Abt eine testamentarische Anordnung, ganz im Sinne des Mandanten, möglichst weitgehend obsolet zu machen.Zur Vertragsunterzeichnung wurde ich noch mit Handschlag von Herrn Abt begrüsst, bei der Verabschiedung wurde mir der Handschlag von ihm verweigert. Höchstwahrscheinlich aus dem Grunde, weil ich das Taktieren mit den Fristen bemängelt habe. Der Hintergrund war, dass die Einigung zu einem Teilungsvorschlag erst äusserst knapp vor der Verjährungsfrist für eine Klageeingabe zu Stande kam, obwohl von mir, bzw. der Gegenpartei frühzeitig um eine Klärung gebeten wurde, in der Absicht die Einigung möglichst ohne einen Termindruck finden zu können. Dies wurde nicht respektiert, sondern aus taktischen Gründen aufgeschoben.An meinen Bruder richtete ich bei der Vertragsunterzeichnung die Frage, wie es ihm mit dem vorliegenden (und bereits allseits unterzeichneten) Teilungsvorschlag erginge. Herr Abt liess meinen Bruder (und seiner auch anwesenden Partnerin; mein Bruder leidet unter einer Beeinträchtigung der sprachlichen Ausdrucksweise) nicht mal eine Chance selber das Wort ergreifen zu können und teilte mir/uns stattdessen mit, dass das nicht der Ort sei, um diese Frage zu klären. Hoppla Schorsch, ich fand dies sehr unhöflich und entwürdigend, etwas gar weit in den Hoheitsraum von den anwesenden Mitmenschen hinein greifend (auch vor dem Hintergrund besehen, dass sich dies in den Räumlichkeiten der Kanzlei ThomannFischer zugetragen hat und mit der Unterzeichnung das diesbezügliche Mandat endete).Einen guten Eindruck hat also weder das Vorgehen, noch das Auftreten von Herrn Abt bei mir zu hinterlassen vermögen.
CBW
31.08.2023
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Die Kanzlei agiert vorbildlich.

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